Wir unterliegen als erlaubnispflichtige Einrichtung der Kinder- und Jugendhilfe den Bestimmungen des SGB VIII.
Als solche sind wir gesetzlich zu Maßnahmen des Kinderschutzes und der Prävention verpflichtet und müssen dabei die allgemein gültigen Standards des § 8a SGB VIII anwenden. Ebenso ist unser Personal verpflichtet, vor Einstellung ein sogenanntes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen.
Als katholischer Träger im Erzbistum Bamberg unterliegen wir zudem einem Verhaltenskodex, der das Schutzbedürfnis von Kindern und Jugendlichen in besonderer Weise herausstellt. Zu diesem Verhaltenskodex gehört auch, das Arbeiten nach unserem Schutzkonzept.
Gemeinsam mit den Kindern wollen wir achtsam sein für Gefühle, Privatsphäre und Schutz vor Übergriffen. Dazu gehört auch, das Besprechen von Beschwerdewegen.
Daneben sind wir bestrebt uns regelmäßig auch im Bereich der Prävention und des Kinderschutzes fortzubilden.